Zum Jahreswechsel hat sich für Unternehmer allerhand geändert. W+M informiert in seiner neuen Ratgeber-Serie:

Teil 2:

Lieferkettengesetz bringt noch mehr Pflichten für Unternehmen

Der Bundestag hat im Juni 2021 das sog. „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ verabschiedet. Ziel dieser Gesetzgebung ist es, Menschenrechte und die Umwelt in der globalen Wirtschaft besser zu schützen. Obwohl das Gesetz aktuell lediglich als „Bemühenspflicht“ anzusehen ist und weder eine Erfolgspflicht, noch eine Garantiehaftung für die Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette vorsieht, stellen die Anforderungen des Lieferkettengesetzes deutsche Unternehmen vor große Herausforderungen. Besonders der deutsche Mittelstand ist aufgrund seines hohen Wertschöpfungsanteils in der Lieferkette sowie seiner hoch globalisierten Geschäftsmodelle zumindest mittelbar flächendeckend betroffen. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmern und Sitz in Deutschland. Zum 1. Januar 2024 soll der Anwendungskreis dann auf alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern erweitert werden. Ins Ausland entsandte Mitarbeiter sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sind, werden dabei eingerechnet.

Wird fortgesetzt.

Teil 1: W+M-Ratgeber Recht: Urlaubsansprüche verjähren nicht mehr

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